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Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsortes zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser und Rückstau. Erstattet wird der Neuwert.
Schäden durch Überschwemmung sind nicht versichert.
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung. Darunter wird jede Ansammlung von Wasser aus naturbedingter Ursache auf der Erdoberfläche bzw. Kellersohle verstanden, die nicht durch den Austritt aus Wasserversorgungsanlagen (die Kanalisation ist eine Wasserentsorgungsanlage) entstanden ist. Bei der Hausrat-Versicherung wird der Neuwert, soweit der Zeitwert im Zeitpunkt des Schadens mehr als 20 % des Neuwertes beträgt, ansonsten der Zeitwert erstattet.
Erzeugt: 30.08.02. Letzte Änderung: 28.03.03.
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