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Schuldenerlass für Betriebe

Der Bund und die von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländer diskutieren zur Zeit die Möglichkeit, existenzbedrohten Unternehmen bestimmte Schulden (insbesondere Kreditverbindlichkeiten) ganz oder teilweise zu erlassen.

Die Industrie- und Handelskammern wollen vor Ort ihre Runden Tische dafür einsetzen, dass diese einzelfallbezogen die Möglichkeit eines Schuldenerlasses prüfen. Bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer können die Websites der örtlichen Industrie- und Handelskammern aufgerufen werden, die detaillierte Informationen zur Hochwasserhilfe bereit halten.

Erzeugt: 03.09.02. Letzte Änderung: 24.09.02.
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