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iff-Infobrief 26/02 (Auszug)

Warnung vor Kreditvermittlern


...Selbstverständlich sollte man dringend vor Vermittlern, Schadensregulierern, Umschuldungsagenten, Insolvenzberatern und ähnlichem mehr warnen. Sie kosten zusätzliches Geld, schaffen häufig nichts außer größeren Schäden und alles, was sie leisten, kann man auch direkt bei den Banken erhalten. Kredite können und dürfen sie nicht vergeben. Jede Art auch impliziter rechtlicher Beratung ist ihnen verboten. Die VZen sollten hier von ihren Anzeigemöglichkeiten Gebrauch machen. Auf keinen Fall sollte eine Abschlussvollmacht erteilt werden. In diesen Fällen müssen die Kreditgeber nach der BGH Rechtsprechung nicht einmal den Verbraucher über den Zinssatz informieren. Ausdrücklich gewarnt werden muss vor den Strukturvertrieben. Die Verurteilung des AWD wegen Falschberatung liegt gerade wenige Tage zurück. Das Personal ist hier häufig zu der verlangten Beratung nicht qualifiziert.

Ist eine Vermittlung erfolgt, so ist darauf zu achten, dass ein Widerrufsrecht besteht. Ausserdem sollte beachtet werden, dass vermittelte Umschuldungen den Kredit nicht verteuern dürfen. Ansonsten verliert der Vermittler seinen Provisionsanspruch...

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Erzeugt: 05.09.02. Letzte Änderung: 13.09.02.
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