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Hauseigentümer müssen angeschwemmten Müll entsorgen

In Hochwassergefährdeten Regionen müssen Hauseigentümer auf ihrem Grundstück angeschwemmten Müll auf eigene Kosten entsorgen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damit die Klage zweier Landwirte am Rhein abgewiesen, die sich gegen die Inanspruchnahme für die Entsorgung des durch das Hochwasser angeschwemmten Müll wehren wollten.

(BVerwG, Urteil vom 10.12.1997, Az. 7 C 58.96 und 59.96)

   

Erzeugt: 10.09.02. Letzte Änderung: 10.09.02.
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