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Page ID 818 not accessible or does not exist > Flutschäden in der Rechtsprechung > Mietrecht > Kenntnis der Hochwassergefahr

Trotz Kenntnis von Hochwassergefahr Anspruch auf Mängelgewährleistung

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Mieter, der eine Wohnung in einem hochwassergefährdeten Gebiet anmietet, trotz Kenntnis von der Hochwassergefahr seine Gewährleistungsrechte behält und Schadensersatz verlangen kann, wenn sein Eigentum bei einem Hochwasser beschädigt wird. Der Vermieter hatte in seinem Haus keine Abwasserhebeanlage eingebaut, obwohl das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet lag.

Das Gericht ist der Ansicht, dass sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags nicht extra seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte vorbehalten müsse. Die bloße Kenntnis von Umstände, die das Mietobjekt mangelhaft machen können, schließe nicht die Gewährleistungsrechte des Mieters aus.

(LG Köln, Urteil vom 3.1.1996, Az. 10 S 314/95, WM 1996, 334)

   

Erzeugt: 10.09.02. Letzte Änderung: 12.09.02.
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