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Ersatz für Hausrat von der Steuer absetzbar

Durch das Hochwasser haben viele ihren Hausrat verloren und müssen sich alles neu anschaffen. Diejenigen, deren Versicherung auch die sogenannten Elementarschäden abdeckt, erhalten Ersatz für die aufzuwendenden Kosten von ihrer Versicherung. Alle anderen erhalten von ihrer Versicherung nichts, können aber zumindest die Kosten von der Steuererklärung 2002 als "außergewöhnliche Belastung" absetzen.

Für den Wiederaufbau von Wohneigentum gilt eine sogenannte Sonderabschreibung von 30% für 3 Jahre. Vermieter können bis zu 45000 € als Erhaltungsaufwand absetzen. Hochwassergeschädigte Arbeitnehmer könne von ihrem Arbeitgeber eine finanzielle Hilfe von 800 € steuerfrei erhalten.

Weitere Informationen über die "Aufbauhilfe" des Bundes zur Beseitigung der Hochwasserschäden finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

   

Erzeugt: 10.09.02. Letzte Änderung: 12.09.02.
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