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Der Bund der Versicherten rät:

Hausratversicherung und Flutschäden:

Bund der Versicherten (BDV)

Sowohl in der Hausrat-, als auch in der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind die „vollgelaufenen Keller“ mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat in aller Regel nicht versichert.

Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart hatte, wäre in aller Regel Versicherungsschutz gegeben. In den alten DDR-Policen, die später von der Allianz übernommen wurden, waren Hochwasserschäden noch automatisch mitversichert.

Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche oder sintflutartige Regenfälle auf. Da gerade in der letzten Zeit einige Hausbesitzer in bisher sicheren Regionen von Hochwasser überrascht worden sind, sollte sich jeder überlegen, ob Bedarf für diese Erweiterung besteht, d.h. sich die Frage zu stellen, ob bei der Lage des Objektes die Möglichkeit gegeben ist, durch eine oder mehrere Gefahren, die im Rahmen der erweiterten Elementarschäden versichert sind, betroffen zu sein. [mehr...]

Quelle: Bund der Versicherten: Hinweise zum Thema "Versicherung bei Sturm/Hagel/Überschwemmung"

Viele Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Elementarschadenversicherung an. [mehr...]


Gekündigte DDR-Versicherungsverträge13.09.02
Zur Hilfe bei gekündigter DDR-Schadensversicherung auf Anraten eines Versicherungsberaters
Gekündigte DDR-Versicherungsverträge[mehr...]Gekündigte DDR-Versicherungsverträge
   

Erzeugt: 16.09.02. Letzte Änderung: 28.03.03.
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