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Page ID 818 not accessible or does not exist > Versicherungen > Verhalten im Schadensfall > Versicherungsabschluss kurz vor der Flut

Versicherungsabschluss kurz vor der Flutkatastrophe: Versicherung verweigert Zahlung, was nun?

Versicherungsnehmer, die kurz vor der Flutkatastrophe ihre Versicherung abgeschlossen haben, müssen unter Umständen damit rechnen, dass die Versicherungen Zahlungen mit der Begründung verweigern, der Versicherte habe den Versicherungsvertrag mit Wissen um den demnächst entstehenden Schaden abgeschlossen.

Dabei ist jedoch zu unterscheiden: Üblicherweise werden Versicherungen dann angeschlossen, wenn der Eintritt eines Schadensfalles jedenfalls irgendwann für möglich gehalten wird. Eine solche gesteigerte, theoretisch mögliche Gefahr ist damit zwar regelmäßig Motiv eines Vertragsschlusses, rechtlich aber unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem konkreten, unmittelbar bevorstehenden Schadenseintritt hat. Dieses Kenntnis ist rechtlich beachtlich. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer positive Kenntnis vom konkreten Schadenseintritt nachweisen muss. Legt der Versicherungsnehmer nämlich schlüssig dar, dass er nicht mit einem konkreten Schadenseintritt rechnen musste, ist es Aufgabe der Versicherung, diese Behauptung zu widerlegen. Erst dann ist sie zur Zahlungsverweigerung berechtigt.

Erzeugt: 10.09.02. Letzte Änderung: 12.09.02.
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